Gesplittete Abwassergebühr – ökologisch und gerecht
Grünes aus dem Gemeinderat, 27. Juli 2010
Bei manchen Themen wiederholen wir Grüne uns ja gerne – vor allem, wenn wir mal wieder die Nase vorn hatten und die Mehrheit des Gemeinderats Jahre (!) später einsieht, dass auch Grüne mal Recht haben können. Und so konnten wir uns gestern richtig freuen, dass das Thema “Einführung eines gesplitteten Abwassergebührenmaßstabs in Friedrichshafen” so langsam aber sicher voran kommt. Spätestens zum 1. Januar 2012 soll diese Abwassergebühr mit dem sperrigen Namen kommen. Was sie bringt? Sie ist ökologisch und gerecht: Ökologisch ist die gesplittete Abwassergebühr, weil nicht mehr nur der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühr zählt, sondern auch das Regenwasser, das aufgrund von Versiegelung vom eigenen Grundstück in die Kanalisation fließt. Sprich: Der Supermarkt, der täglich nur wenige Liter frisches Wasser verbraucht, hat bisher wenig fürs Abwasser gezahlt. In Zukunft wird er deutlich mehr zahlen, weil das Regenwasser, das auf seinem großen Parkplatz nicht versickern kann und in die Kanalisation und Kläranlag fließt, nun auch berechnet wird. Grundlage dafür ist der Grad der Versiegelung aller Grundstücke. Im anderen Fall bedeutet das natürlich: Der Eigenheimbesitzer mit Dachbegrünung, Zisterne und Rasengittersteinen zahlt weniger, weil bei ihm das Wasser auf dem Grundstück versickern kann. Und das ist dann auch gerecht, finden wir Grünen schon seit vielen Jahren. Und neuerdings auch der Häfler Gemeinderat (der viele Jahre sehr, sehr dagegen war). Jetzt gab es ein Urteil, das die Städte zwingt, die neue Gebühr einzuführen. Derzeit erhebt die Stadt Friedrichshafen die Daten, die sie aus einer Befliegung gewonnen hat. In den nächsten Monaten sollen dann alle Grundstückseigentümer befragt werden, um möglichst genaue Zahlen zu erhalten. Das ist zugegebenermaßen ein großer bürokratischer Aufwand, aber das Ziel ist in unseren Augen lohnenswert: Die gesplittete Abwassergebühr orientiert sich am Verursacherprinzip (wer Kanalisation und Kläranlage nutzt, soll auch dafür zahlen) und sie bietet einen Anreiz zur Entsiegelung und ist damit ein Beitrag zum Grundwasserschutz.